Verbraucher dürfen zukünftig ihre online gebuchten Leistungen für 14 Tage ohne Angabe von Gründen widerrufen. Diese EU-Regelung gilt in Deutschland und Österreich. Hier erfährst du alles, was du als Dienstleister wissen musst.
Inhaltsverzeichnis
Das neue Gesetz
In Deutschland gilt ab dem 19. Juni 2026 ein erweitertes Widerrufsrecht für Verbraucher nach § 356a BGB: Für Online-Terminbuchungen muss ein Widerrufsbutton existieren, mit dem innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurückgetreten werden kann.
Beispiel: Natasha bucht einen Termin bei ihrer Kosmetikerin. Sie kann den Termin nun für die nächsten 14 Tage einfach widerrufen. Es dürfen dafür keine Stornogebühren anfallen. Hat Natasha eine Anzahlung gemacht, muss ihr diese zurückerstattet werden. Widerruft sie den Termin nach den 14. Tagen, gelten die AGB der Kosmetikerin und damit zum Beispiel eine Stornogebühr.
Diese Regel gilt auch in Österreich. Dort kommt die Pflicht zum 1. Oktober 2026, für Buchungen, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen werden. Bis dahin reicht in Österreich weiterhin eine formlose Widerrufserklärung, zum Beispiel per Mail.
Umsetzung mit Shore
Deine Kunden erhalten nach ihrer Buchung eine E-Mail als Terminbestätigung. Dort können sie ihren Termin verwalten. Das ist schon immer so. Neu: Es gibt jetzt einen Button „Widerruf erklären“, mit dem innerhalb von 14 Tagen der Termin mit einem Klick storniert werden kann. Mögliche Anzahlungen müssen dann von dir zurückerstattet werden. Damit halten wir uns an gesetzliche Vorgaben – wir verstehen natürlich, dass das für dich als Dienstleisterin keine schöne Neuigkeit ist.
Wir finden es auch nicht ideal, dass ein pauschales Widerrufsrecht auf reservierte Termine angewendet wird, bei denen ihr Zeit und Kapazität fest einplant. Wir bleiben an dem Thema dran und prüfen laufend, wo sich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben Spielraum für euch ergibt.
Widerruf vs. Stornierung
Viele Dienstleister setzen Stornierungsregeln ein, um kurzfristige Absagen zu vermeiden. Das ist in der Praxis nur logisch: Kurzfristig abgesagt Reservierungen Kosten Zeit, Nerven und Geld. Diese Stornierungsrichtlinien werden aber vom neuen Gesetz ausgehebelt.
Beispiel: Natasha hat ihren Termin für den nächsten Tag gebucht, in genau 24 Stunden. Der Salon hat eine klare Regel, dass Termine 24 Stunden vorher nicht mehr storniert werden können und sonst eine Gebühr von 25€ anfällt. In diesem Fall greift aber das neue Gesetz und die Stornierungsgebühr ist nicht zulässig.
Weiteres Beispiel: Natasha hat ihren Termin für in 21 Tagen gebucht. Der Salon hat eine Regel, dass Termine maximal drei Tage im Voraus kostenlos storniert werden dürfen. Natasha muss deshalb die 25€ Stornogebühr bezahlen, wenn sie am Vortag absagen möchte.
Häufige Fragen und Antworten
Muss ich meine AGB oder Stornobedingungen anpassen?
Wenn eure bisherigen Stornoregeln nicht der neuen Gesetzeslage entsprechend, müsst ihr eure AGB anpassen. Denn: AGB müssen frei von Widersprüchen zum geltenden Gesetz sein.
Ein Kunde erscheint einfach nicht zum Termin, ohne zu widerrufen. Was gilt dann?
Ein No-Show ist kein Widerruf. Trotzdem darfst du die No-Show-Gebühr, wenn es denn eine gibt, erst nach Ablauf der 14-Tage-Frist durchsetzen.
Ich habe schon Besorgungen gemacht und dann wird der Termin widerrufen (z.B. Haarfarben). Ist das erlaubt?
Ja, leider trägst du als Dienstleisterin hier das Risiko. Solange die Haare im Salon gefärbt werden, es sich also um eine Dienstleistung handelt, kann der Kunde innerhalb der 14 Tage vom Termin zurücktreten. Du könntest höchstens einen Wertersatz juristisch prüfen.
Lohnt sich eine Anzahlung trotz Widerrufsrecht noch?
Ja. Auch wenn sie bei einem Widerruf zurückerstattet wird, wirkt eine Anzahlung psychologisch: Wer schon etwas gezahlt hat, sagt seltener kurzfristig ab.