Seit 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft – und sie entwickelt sich weiter: Mit der Kassenmeldepflicht ab Januar 2025 und der zweiten KassenSichV-Novelle ab Februar 2026 kommen neue Pflichten dazu. Dieser Artikel erklärt dir in klarer Sprache, was gilt, für wen Ausnahmen gelten, was sich konkret geändert hat und wie du als Friseur, Kosmetikerin oder Praxisinhaber regelkonform bleibst – ohne dich dabei zu verzetteln.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die KassenSichV?

Definition

Die KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die seit dem 1. Januar 2020 vorschreibt, dass alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen.

Ziel ist es, Manipulationen an Kassendaten zu verhindern und eine lückenlose, nachvollziehbare Buchführung sicherzustellen. Jede Transaktion an deiner Kasse wird mit einem eindeutigen kryptografischen Signaturwert versehen, der auf dem Kassenbon erscheint und nachträglich nicht verändert werden kann. Das Finanzamt kann diesen Wert bei einer unangekündigten Kassennachschau sofort prüfen.

Im Klartext: Der Staat will sicherstellen, dass Kassendaten nicht im Nachhinein angepasst werden können. Das betrifft alle Betriebe mit elektronischen Kassen – ob Friseursalon, Kosmetikstudio oder Physiotherapiepraxis.

Für wen gilt die KassenSichV?

Die KassenSichV gilt für alle Unternehmen in Deutschland, die eine elektronische Registrierkasse oder ein elektronisches Kassensystem nutzen. Das betrifft den gesamten Einzelhandel, Gastronomie, Friseursalons, Kosmetikstudios, Praxen, Fitnessstudios und Boutiquen – kurz: jeden Betrieb, der Verkäufe oder Dienstleistungen über eine digitale Kasse abrechnet.

Wer ist ausgenommen?

Ausnahmen gibt es – aber sie sind enger als viele denken:

  • Offene Ladenkassen: Wer ausschließlich mit einer offenen Ladenkasse arbeitet (kein elektronisches System), braucht keine TSE. Aber: Eine offene Ladenkasse verlangt tägliche Kassenzählprotokolle und Einzelaufzeichnungen aller Einnahmen. Bei mehr als einer Handvoll Transaktionen täglich ist das in der Praxis kaum sinnvoll umzusetzen.
  • Taxameter und Wegstreckenzähler: Diese Geräte haben eigene Regelungen und sind von der KassenSichV ausgenommen.
  • Bestimmte Automaten: Fahrscheinautomaten und vergleichbare Geräte fallen ebenfalls nicht darunter.

Wichtig: Auch Kleinunternehmer brauchen eine TSE.

Die Kleinunternehmerregelung (unter 22.000 € Jahresumsatz) betrifft die Umsatzsteuerpflicht – nicht die Kassensicherungsverordnung. Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine TSE, unabhängig vom Umsatz.

Die vier Pflichten der KassenSichV im Überblick

1. TSE-Pflicht

Jede elektronische Kasse muss mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Seit 2023 gibt es keine Ausnahmen und keine Übergangsfristen mehr: alle computergestützten Kassen und Registrierkassen müssen TSE-gesichert sein. Die TSE versieht jede Transaktion mit einer Signatur, protokolliert sie und bewahrt sie an einem sicheren Ort auf.

2. Belegausgabepflicht

Seit dem 1. Januar 2020 musst du für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg erstellen und deinen Kunden anbieten. Der Kunde muss ihn nicht annehmen – du musst ihn aber ausdrucken oder digital bereitstellen. Ausnahmen gelten nur in sehr eng definierten Fällen.

3. Kassenmeldepflicht – neu ab Januar 2025

Das ist der wichtigste aktuelle Punkt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt registriert werden. Die Meldung erfolgt elektronisch über das ELSTER-Portal. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

4. Pflicht zur Datenüberlassung

Bei einer Betriebsprüfung oder unangekündigten Kassennachschau bist du verpflichtet, alle Kassendaten in digital auswertbarer Form zu übergeben. Format und Umfang sind in den GoBD geregelt. Fehlt die TSE, riskierst du eine Steuerschätzung – die im Zweifel höher ausfällt als dein tatsächlicher Gewinn.

Kassenmeldepflicht ab 2025: Was du jetzt tun musst

Kassenmeldepflicht seit 1. Januar 2025

Alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen müssen ihre Kassen beim zuständigen Finanzamt melden. Die Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal und muss für jede Kasse und jeden Standort separat durchgeführt werden.

  • Kassenkauf vor dem 01.07.2025 → Stichtag war der 31. Juli 2025
  • Kassenkauf nach dem 01.07.2025 → Meldung innerhalb von 4 Wochen nach Kauf
  • Außerbetriebnahme ab 01.07.2025 → Meldung innerhalb von 4 Wochen

Gemeldet werden müssen unter anderem: Name und Steuernummer des Unternehmens, Angaben zur Betriebsstätte, Kassentyp, Software-Version, Seriennummer des Kassensystems sowie Seriennummer und BSI-Zertifizierungs-ID der TSE.

So meldest du deine Shore-Kasse über ELSTER – Schritt für Schritt

Bevor du ELSTER öffnest, sammelst du alle Daten direkt aus dem Shore Kassenmanager: Gehe zu Integration → KassenSichV → Reiter "Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS)". Dort findest du alle nötigen Angaben aufgelistet und kannst auf "Formular ausfüllen" klicken, um sie direkt ins ELSTER-Formular zu übertragen.

Die Schritte im ELSTER-Portal:

1.     Melde dich auf www.elster.de an.

2.     Navigiere zu Formulare & Leistungen → Alle Formulare → Sonstige Formulare.

3.     Wähle das Formular "Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 146a Absatz 4 AO)" aus.

4.     Wähle "Neue Meldung ohne Daten" (bei deiner ersten Meldung).

5.     Fülle die vier Abschnitte aus: Angaben zum Unternehmen, zur Betriebsstätte, zum Kassensystem und zur TSE.

6.     Kontrolliere alle Eingaben und reiche das Formular elektronisch ein.

7.     Speichere oder drucke die Bestätigung der Anmeldung.

Shore-spezifische Angaben für das Formular: Art des Systems: Tablet-/App-Kassensystem · Software: ShoreKasse · Hersteller: Shore GmbH · Modell: iPad · BSI-Zertifizierungs-ID der Fiskaly Cloud-TSE: 0403-2021 · Art der TSE: Cloud.

Detaillierte Infos findest du in unserem Leitfaden zur elektronischen Anmeldung von Kassensystemen über das ELSTER-Portal.

TSE-Stick, LAN-TSE oder Cloud-TSE: Was ist der Unterschied?

Es gibt drei technische Wege, die TSE-Pflicht zu erfüllen. Die Entscheidung ist langfristig – ein Wechsel nachträglich ist aufwändig.

 TSE-StickLAN-TSECloud-TSE (Shore)
Anschaffungskosten250–350 €500–800 €Entfällt
Laufende KostenKeineKeine9 €/Monat (netto)
Internet erforderlichNeinNeinJa
Mehrere Kassen1 Stick pro KasseJaJa
Updates & BackupsSelbstSelbstAutomatisch
Zertifikat-Laufzeit3,5–7 Jahre3,5–7 JahreLaufend erneuert
WartungsaufwandMittelHochKeiner

Für die meisten kleinen Betriebe – Friseursalons, Kosmetikstudios, Praxen – ist die Cloud-TSE die einfachste und wartungsärmste Lösung. Shore nutzt die Cloud-TSE über den BSI-zertifizierten Partner Fiskaly. Du kaufst keine Hardware, kümmerst dich um kein Ablaufdatum und musst keine Backups selbst anstoßen. Die Aktivierung läuft über den Shore Kassenmanager in wenigen Klicks.

Was bei einem kurzen Internetausfall passiert: Das System speichert die letzte verfügbare Signatur lokal und synchronisiert sich automatisch, wenn die Verbindung wieder steht. Du musst die Kasse nicht schließen.

Was passiert bei einem Verstoß?

Wer keine TSE hat oder die Kassenmeldepflicht ignoriert, riskiert bei einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau konkrete Konsequenzen: Das Finanzamt kann eine Steuerschätzung vornehmen – und die fällt im Zweifel höher aus als dein tatsächlicher Gewinn. Die Nichteinhaltung der Meldepflicht gilt zusätzlich als Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern geahndet werden kann. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Kein Grund zur Panik – aber ein guter Grund, die eigene Kasse einmal zu prüfen: Ist die TSE aktiv? Ist die Kasse im ELSTER-Portal gemeldet? Wer das nachholt, ist auf der sicheren Seite.

KassenSichV-Novelle: Was sich ab Februar 2026 konkret ändert

Zweite KassenSichV-Änderungsverordnung – in Kraft seit 1. Februar 2026

Die zweite Novelle der KassenSichV bringt Klarstellungen und punktuelle Erweiterungen. Für die meisten kleinen Dienstleister ändert sich im Tagesgeschäft wenig – aber eine Neuerung ist auch für Salons und Studios relevant.

Elektronische Rechnungen ersetzen jetzt den Kassenbon

Neu und für alle Betriebe relevant: Elektronische Rechnungen können seit Februar 2026 offiziell die Funktion eines Kassenbons übernehmen. Wer einem Kunden eine E-Rechnung ausstellt, muss dafür keinen separaten Beleg nach § 146a AO mehr drucken. Für Betriebe, die bereits auf digitale Abrechnung umgestellt haben, fällt damit ein Schritt weg. 

Achtung: Das ist für Dienstleister wie Salons oder Studios in der Regel nicht relevant und nicht zu verwechseln mit dem digitalen Bon, den du mit der Shore Kasse schon seit langer Zeit ausgeben kannst!

Schärfere Prüfung der Verfahrensdokumentation

Was sich spürbar ändert: Das Finanzamt legt bei Betriebsprüfungen ab 2026 stärkeres Gewicht auf eine lückenlose Verfahrensdokumentation. Das BMF hat dazu im Februar 2026 einen überarbeiteten FAQ-Katalog mit 92 Fragen und Antworten veröffentlicht – zu TSE, DSFinV-K und Protokollen bei Systemausfällen. Für Shore-Kunden ist das kein Thema, das sie selbst lösen müssen: Das System dokumentiert automatisch. Wer aber noch mit einer älteren oder schlecht konfigurierten Kasse arbeitet, sollte das jetzt prüfen.

Sind offene Ladenkassen noch erlaubt?

Ja – die offene Ladenkasse ist in Deutschland nach wie vor legal. Wer keine elektronische Kasse nutzt, braucht auch keine TSE. Aber: Wer mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, muss jeden Tag ein Kassenzählprotokoll erstellen und jeden einzelnen Eingang und Ausgang aufzeichnen. Bei einem Friseursalon mit 20 Kunden täglich oder einem Kosmetikstudio mit stundenlangen Einzelbehandlungen ist das in der Praxis eine erhebliche Zusatzarbeit – und fehleranfällig.

Die meisten Betriebe, die ernsthaft über eine offene Ladenkasse nachdenken, unterschätzen den Aufwand. Ein elektronisches Kassensystem mit TSE erledigt die Dokumentation automatisch und spart langfristig Zeit.

Wie das Shore Kassensystem die KassenSichV-Anforderungen erfüllt

Das Shore Kassensystem ist so gebaut, dass du dich nicht selbst um Compliance kümmern musst. Konkret:

  • Cloud-TSE über Fiskaly (BSI-zertifiziert, ID 0403-2021) – keine Hardware, keine Ablaufdaten, automatische Updates
  • Belegausgabe automatisch bei jeder Transaktion – der Signaturcode erscheint auf jedem Bon
  • ELSTER-Meldung: Shore benachrichtigt dich automatisch, wenn Handlungsbedarf besteht, und stellt alle nötigen Daten im Kassenmanager unter Integration → KassenSichV bereit
  • Bei mehreren Standorten: für jeden Standort separate Daten abrufbar

TSE aktivieren dauert wenige Minuten: Im Kassenmanager unter Integration → KassenSichV auf "Assistent starten" klicken, Firmendaten prüfen, Fiskalservice aktivieren – fertig. Danach erkennst du die aktive TSE am langen Signaturcode auf deinen Kassenbons.

Häufige Fragen zur KassenSichV

Philliph von shore.com

Ja. Seit 2023 gibt es keine Übergangsfristen mehr: Alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Wer das nicht erfüllt, riskiert bei einer Betriebsprüfung eine Steuerschätzung.

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Schön, dass ich dir helfen konnte.
Tut mir leid, du erreichst uns unter:
+49 89 38038878 oder inbound@shore.com
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Für alle Unternehmen in Deutschland, die eine elektronische Kasse nutzen – unabhängig von Branche, Umsatz oder Betriebsgröße. Ausnahmen gelten nur für offene Ladenkassen ohne elektronisches System sowie bestimmte Gerätetypen wie Taxameter.

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Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt über das ELSTER-Portal registriert werden. Für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 gekauft wurden, war der Stichtag der 31. Juli 2025. Für neue Kassen gilt eine 4-Wochen-Frist nach dem Kauf. Die Nichteinhaltung gilt als Ordnungswidrigkeit.

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Alle elektronischen Kassensysteme mit TSE. Jede Kasse muss separat gemeldet werden – und bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine eigene Meldung erforderlich.

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Ja, offene Ladenkassen sind in Deutschland weiterhin legal – und brauchen keine TSE. Allerdings erfordert eine offene Ladenkasse tägliche Kassenzählprotokolle und die Einzelaufzeichnung aller Einnahmen. Das ist für die meisten Betriebe mit regelmäßigem Kundenbetrieb in der Praxis sehr aufwändig.

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Nein. Reine Software-Updates müssen nicht gemeldet werden. Gemeldet werden muss das Kassensystem selbst – bei Anschaffung und bei Außerbetriebnahme.

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Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht die Kassensicherungsverordnung. Wer eine elektronische Kasse nutzt, braucht eine TSE – unabhängig vom Jahresumsatz.

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Im Shore Kassenmanager unter Integration → KassenSichV → Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS). Dort findest du alle Angaben, die du für die ELSTER-Meldung brauchst: Seriennummer des Kassensystems, TSE-Seriennummer und BSI-Zertifizierungs-ID.

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Kasse einrichten, Pflichten abhaken – mit Shore

Das Shore Kassensystem übernimmt TSE, Belegausgabe und ELSTER-Meldung – und du konzentrierst dich auf deine Kunden. Wenn du noch kein Shore-Kassensystem nutzt oder unsicher bist, ob deine aktuelle Kasse alle Anforderungen erfüllt, hilft dir unser Team gerne weiter.

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