Das Bundesfinanzministerium hat am 7. August 2026 einen Entwurf veröffentlicht, der zwei Dinge gleichzeitig regelt: die Bonpflicht und die Kassenpflicht. Die papierhafte Bonpflicht soll zum 1. Januar 2028 wegfallen und durch einen digitalen Beleg ersetzt werden. Unabhängig davon soll ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz eine Kassenpflicht mit TSE gelten. Was das für deinen Salon, dein Studio oder deine Praxis konkret bedeutet, erklären wir hier.

Inhaltsverzeichnis

Was die neue Bonpflicht-Regel bedeutet

Seit 2020 gilt: Bei jedem Kassenvorgang muss ein Beleg ausgestellt werden, in der Praxis meist auf Papier. Der aktuelle Entwurf sieht vor, diese papierhafte Pflicht zum 1. Januar 2028 abzuschaffen. An ihre Stelle tritt eine elektronische Belegbereitstellungspflicht nach § 146b AO-E. Du musst deiner Kundschaft dann einen digitalen Beleg anbieten, zum Beispiel über einen QR-Code auf dem Kassenbildschirm. Eine Pflicht, diesen Beleg abzurufen, gibt es nicht. Wer lieber einen Papierbeleg möchte, kann ihn weiterhin auf Nachfrage bekommen.

Für Härtefälle sieht der Entwurf Ausnahmen per Rechtsverordnung vor, ein erster Diskussionsentwurf dazu liegt bereits vor. Wichtig für die Einordnung: Digitale Belege per QR-Code oder E-Mail erfüllen die Bonpflicht schon heute, unabhängig vom neuen Gesetz. Bei Shore ist das seit Jahren möglich. Durch die Verknüpfung von Kalender und Kasse liegt das Kundenprofil aus der Buchung meist ohnehin schon vor, der Beleg lässt sich auf Wunsch direkt zuordnen und versenden. Reine Kassenlösungen ohne CRM-Anbindung haben diesen Weg oft nicht.

MerkmalHeute (bis 31.12.2027)Geplant ab 1.1.2028
Standard-BelegPapierbonDigitaler Beleg, z. B. per QR-Code
Anspruch auf PapierbelegJa, automatischJa, auf Nachfrage
Abrufpflicht für KundschaftEntfälltKeine, Abruf ist freiwillig
Rechtsgrundlage§ 146a AO, KassenSichV§ 146b AO-E (Entwurf)

Belegpflicht heute vs. geplante Regelung ab 2028 (Referentenentwurf, Stand 7. August 2026)

Kassenpflicht (Registrierkassenpflicht) ab 2027: Wer wirklich betroffen ist

Die zweite Regelung im Entwurf steht unabhängig von der Bonpflicht: Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen ab dem 1. Januar 2027 ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen. In der Praxis wird diese Pflicht auch Registrierkassenpflicht genannt, gemeint ist dasselbe Gesetzesvorhaben. Wer die Grenze bereits 2026 überschritten hat, für den soll die Pflicht ausnahmsweise schon ab 2027 greifen. Sie endet erst, wenn der Umsatz drei Jahre in Folge unter 100.000 Euro liegt. Für Einzelfälle, etwa wenn die Grenze durch einen einmaligen Vorgang wie einen Anlageverkauf überschritten wird, ist eine Befreiung vorgesehen.

Noch offen ist, ob für die 100.000-Euro-Grenze der Gesamtumsatz oder nur der Barumsatz zählt. Der Steuerberaterverband hat diese Unklarheit kritisiert, die meisten Fachleute gehen derzeit vom Gesamtumsatz aus.

Betroffen sind vor allem Betriebe, die noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Davon gibt es laut Bundesfinanzministerium noch über 100.000 in Deutschland. Wer schon heute ein elektronisches Kassensystem mit gültiger, zertifizierter TSE nutzt, erfüllt die geplante Anforderung bereits, unabhängig vom eigenen Jahresumsatz. Das betrifft praktisch alle Salons, Studios und Praxen, die bereits mit einer digitalen Kasse arbeiten.

Was du jetzt konkret prüfen solltest

Bevor du dir über Fristen und Paragrafen den Kopf zerbrichst, reichen drei Fragen, um für dich selbst einzuordnen, ob und wann du handeln musst.

  • Nutzt du schon eine elektronische Kasse mit zertifizierter TSE? Wenn ja, erfüllst du die geplante Kassenpflicht bereits, unabhängig von deinem Umsatz. Es gibt nichts zu tun.
  • Liegst du unter oder über 100.000 Euro Jahresumsatz? Nur oberhalb dieser Grenze greift die geplante Pflicht überhaupt. Bei einer offenen Ladenkasse und Umsatz unter der Grenze besteht aktuell kein Handlungsdruck.
  • Arbeitest du noch mit einer offenen Ladenkasse und liegst über der Grenze? Dann ist der 1. Januar 2027 dein Stichtag. Plane die Umstellung frühzeitig, allein die Auswahl, Anbindung und Schulung an einem neuen System nimmt Zeit in Anspruch.

Für die meisten Salons, Studios und Praxen mit Shore-Kassensystem endet die Prüfung bei der ersten Frage. Wer die TSE noch nicht hat, sollte das sofort nachholen, nicht erst kurz vor 2027.

Warum die meisten Shore-Kunden sich entspannt zurücklehnen können

Ein Kassensystem zu betreiben bedeutet in Deutschland, ständig mit neuen Anforderungen zu rechnen. Genau deshalb entscheiden sich viele Selbstständige für ein System, das diese Entwicklung mitverfolgt, statt sie selbst im Blick behalten zu müssen. Bei Shore läuft die TSE über unseren Partner Fiskaly als Zusatzmodul. Wer sie bereits aktiviert hat, ist für die geplante Kassenpflicht gerüstet, unabhängig vom eigenen Umsatz.

Özgürcan Tosun, Sales Lead bei Shore, hört die Unsicherheit rund um dieses Thema fast täglich in Verkaufsgesprächen:

„Beim Thema Kasse und TSE geht es den meisten gar nicht darum, jeden Paragrafen zu verstehen. Die Frage, die ich in Gesprächen am häufigsten höre, ist: Bin ich mit meinem System auf der sicheren Seite, oder muss ich mich bei der nächsten Gesetzesänderung wieder selbst darum kümmern?“

Özgürcan beobachtet dabei noch etwas Zweites: Wer noch keine richtige digitale Kassenlösung hat, spürt durch solche Gesetzesänderungen gerade zusätzlichen Handlungsdruck. Die Frage lautet dann meist nicht mehr, ob eine Kasse überhaupt nötig ist, sondern welches System auch bei der nächsten Änderung gut aufgestellt ist.

Diese Unsicherheit ist der eigentliche Kern des Themas, mehr als die einzelnen Paragrafen. Ein System, das die TSE von Anfang an mitdenkt, nimmt genau diese Sorge aus der Entscheidung heraus.

Bußgelder und was bei Verstößen wirklich droht

Der Entwurf sieht bei Verstößen gegen die Kassenpflicht Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vor. Wer Software zur Manipulation von Kassendaten herstellt oder einsetzt, macht sich strafbar, hier drohen bis zu fünf Jahre Haft. Diese Zahlen richten sich gegen gezielten Steuerbetrug, nicht gegen Betriebe, die ehrlich wirtschaften und einfach noch keine passende Kasse haben. Für die geht es in erster Linie darum, sich rechtzeitig um ein System zu kümmern, nicht darum, eine Strafe zu befürchten.

Häufige Fragen zur Bonpflicht und Kassenpflicht

Wer ist von der Bonpflicht befreit?

Der Entwurf sieht Ausnahmen per Rechtsverordnung für Härtefälle vor, ein erster Diskussionsentwurf dazu liegt bereits vor. Eine pauschale Befreiung für ganze Branchen ist bislang nicht vorgesehen. Wer schon heute einen digitalen Beleg statt Papier anbietet, erfüllt die Bonpflicht unabhängig davon bereits.

Ist die Bonpflicht schon abgeschafft?

Nein. Die papierhafte Bonpflicht gilt weiterhin bis mindestens 31. Dezember 2027. Der Wegfall zum 1. Januar 2028 steht bislang nur im Referentenentwurf, ein Kabinettsbeschluss und die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat fehlen noch.

Was ändert sich bei der Registrierkassenpflicht ab 2027?

Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet sein, ein elektronisches Kassensystem mit zertifizierter TSE zu nutzen. Für alle, die die Grenze bereits 2026 überschritten haben, soll diese Pflicht ausnahmsweise ebenfalls schon 2027 gelten. Bis der Entwurf zu geltendem Recht wird, müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat noch zustimmen, einzelne Details wie die genaue Umsatzdefinition können sich dabei noch ändern.

Brauchen Kleinunternehmer ein TSE-Kassensystem?

Die geplante Kassenpflicht knüpft an einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro an. Wer als Kleinunternehmer darunter liegt, fällt nach aktuellem Entwurf nicht automatisch unter die neue Pflicht. Wichtig zu wissen: Wer schon heute freiwillig ein elektronisches Kassensystem nutzt, benötigt unabhängig vom Umsatz bereits jetzt eine TSE, das ist geltendes Recht nach der Kassensicherungsverordnung und keine neue Regel.

Haben Friseure Kassenpflicht?

Friseursalons unterliegen derselben Regel wie jeder andere Betrieb: Oberhalb von 100.000 Euro Jahresumsatz soll ab 2027 ein elektronisches Kassensystem mit TSE Pflicht werden. Wer schon heute eine digitale Kasse mit TSE nutzt, wie es bei den meisten Salons mit Online-Terminbuchung und Kartenzahlung ohnehin üblich ist, erfüllt die Anforderung bereits unabhängig vom eigenen Umsatz.

Was kostet ein TSE-Kassensystem?

Das hängt vom Anbieter ab. Bei Shore lässt sich die TSE, technisch umgesetzt über den Partner Fiskaly, als Zusatzmodul für 9 Euro im Monat zu jedem Kassenpaket zubuchen. Eine gesonderte Förderung für die Anschaffung ist laut Bundesregierung aktuell nicht vorgesehen, mehrere Kassen lassen sich aber an eine TSE anbinden.

Erfüllt ein digitaler Bon per QR-Code oder E-Mail die Bonpflicht schon heute?

Ja. Digitale Belege sind schon nach aktueller Rechtslage zulässig, unabhängig vom neuen Gesetzentwurf. Das geplante Gesetz macht den digitalen Beleg ab 2028 lediglich zum Standard und die Papierpflicht zur Ausnahme.

Gilt das auch für Österreich und die Schweiz?

Nein, der Entwurf betrifft ausschließlich Deutschland. Österreich hat bereits seit 2016 eine eigene Registrierkassenpflicht, die unabhängig von diesem deutschen Vorhaben gilt. In der Schweiz gibt es keine bundesweite Kassenpflicht in dieser Form, kantonale Regelungen können abweichen.

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